Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat 6. April 2016 den IDW S 13 Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht verabschiedet und in der Juli-Ausgabe des Magazins IDW Life 7/2016, S. 574 ff., veröffentlicht. Die EACVA hatte im Vorfeld zu dem Entwurf des Standards Stellung genommen.
Es wurde im Vergleich zur Entwurfsfassung klargestellt, dass sich die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns nach der marktüblichen Vergütung einer nicht beteiligten Unternehmensleitung bestimmt, die den zeitlichen Arbeitseinsatz sowie die individuellen Kenntnisse berücksichtigt. Demgegenüber sind die persönlichen Leistungen eines Eigentümers, nicht auf einen Erwerber übertragbar sind, nicht im kalkulatorischen Unternehmerlohn, sondern reduzieren die übertragbaren Bestandteile der Ertragskraft.
Ferner wurden die Ausführungen zur Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils konkretisiert: aufgrund der für den Bewertungsanlass eines Zugewinnausgleichs unterstellten Veräußerungsfiktion ist im Einzelfall zu würdigen, ob sich bei einem tieferen Erwerb aus der Aufdeckung stiller Reserven ein zusätzliches Abschreibungspotenzial beim Erwerber ergibt. Wenn dies der Fall ist, ist ein abschreibungsbedingter Steuervorteil beim Erwerber wird er gebührend zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurden Erläuterungen zur Berechnung eines solchen abschreibungsbedingten Vorteils ergänzt.