In dem Spruchverfahren zu dem Ende 2011 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Süd-Chemie AG, München, zugunsten der Clariant AG hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 28. April 2017 den Barabfindungsbetrag um EUR 7,04 auf EUR 132,30 je Süd-Chemie-Aktie angehoben (+ 5,62%), berichtet Rechtsanwalt Martin Arendts in seinem Blog.
Die zuständige Kammer des Landgerichts München beschäftigte sich u.a. mit dem Problem der Berücksichtigung von in Fremdwährung geplanten Überschüssen zum Zweck der Unternehmensbewertung und sieht den Ansatz von Forward Rates gegenüber einem festen Wechselkurs als vorzugswürdig an. Darüber hinaus sieht die Kammer nicht zwingend eine Erhöhung der Marktrisikoprämie, obwohl der Basiszinssatz zwischen Abgabe der gutachtlichen Stellungnahme und der Hauptversammlung sich um 0,5 Prozentpunkte verringert hatte.
Die Entscheidung des Landgerichts München basierte auf einer gutachtlichen Stellungnahme von Andreas Creutzmann im Rahmen des Spruchverfahrens.