Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 8. September 2016 die Beschwerden im Spruchverfahren zu dem Ende 2012 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der AIRE GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, zurückgewiesen. Das Verfahren wurde somit ohne eine Nachbesserung beendet, berichtet Rechtsanwalt Martin Arendts in seinem Blog. Die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war mit Beschluss vom 17. Oktober 2012 zur Angemessenheitsprüferin anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AIRE GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, auf die AIG Century GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, vom Landgericht Frankfurt am Main bestellt worden. Die AIRE gehört zum AIG-Versicherungskonzern (American International Group), die Kunden in mehr als 130 Ländern versichert, mit Sitz in New York (USA). Die AIRE erwirtschaftet Erträge durch Investitionen in ein diversifiziertes Immobilienportfolio in Asien, Europa und Nordamerika.
Rechtsanwalt Martin Arendts stellte in seinem Blog fest, dass nach Ansicht des OLG Frankfurt am Main der Net Asset Value (NAV) bei der AIRE eine angemessene Schätzgrundlage darstellt. Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens sei nicht geboten gewesen, weil ein weiterer Erkenntnisgewinn nicht zu erwarten gewesen sei. Der Abzug des Barwerts der Verwaltungskosten beim Net Asset Value sei vertretbar. In der Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen kann der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 2016 im Volltext abgerufen werden.