In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ALTANA AG, Wesel, hatte das Landgericht Düsseldorf eine Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung angeordnet. Mit Beschluss vom 26. September 2013 wurde unser Vorstandsvorsitzender Herr WP Andreas Creutzmann, 76829 Landau, zum Sachverständigen bestellt. Die gutachtliche Stellungnahme im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ALTANA AG wurde jetzt beim Landgericht Düsseldorf vorgelegt.
ALTANA ist ein weltweit tätiges Spezialchemieunternehmen. Die Wertschöpfungskette reicht von der Entwicklung über die Produktion bis zum Vertrieb der Produkte. Die hergestellten Produkte umfassen dabei Additive, Perlglanz-Pigmente, Isolierstoffe, Lacke, Dichtungsmassen, Druckfarben, Klebstoffe sowie Test- und Messinstrumente. Zum Kundenkreis gehören u. a. die Lack-, Druckfarben-, Kunststoff-, Automobil- und die Elektroindustrie. Der Vertrieb der Produkte von ALTANA erfolgt weltweit in über 100 Ländern. Zu den wesentlichen Wettbewerbern der ALTANA gehören die Valspar Corporation (Minneapolis/USA), Ferro Corporation (Mayfield Heights/USA), E.I. Du Pont de Nemours and Company (Wilmington/USA), Koninklijke DSM N.V. (Herleen/Niederlande), Akzo Nobel N.V. (Amsterdam/Niederlande), Stepan Company (Northfield/USA), Lanxess Aktiengesellschaft (Köln), DIC Corporation (Tokio/Japan) und Arkema S.A. (Colombes/Frankreich).
Das Spruchverfahren ALTANA ist Gegenstand mehrere Blogbeiträge. Eine ausführlichere Berichterstattung findet sich auf den Webseiten von SPRUCHVERFAHREN direkt. Rechtsanwalt Martin Arendts informiert in seinem Blog ebenfalls über das Verfahren und das Ergebnis: “ Der Wert einer ALTANA-Aktie beträgt statt der von der Hauptaktionärin, der SKion GmbH, angebotenen EUR 15,01 nach seinen Feststellungen EUR 17,33. Folgt das Gericht seinem Gutachten, würde dies eine Anhebung um 15,46% bedeuten. Die an dem Spruchverfahren Beteiligten können innerhalb von drei Monaten zu dem Gutachten Stellung nehmen.“