Das Landgericht Köln hat in dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Generali Deutschland Holding AG einen Beweisbeschluss gefasst. Das Gericht hat unseren Vorstandsvorsitzenden Herrn Wirtschaftsprüfer StB Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann (c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG) mit der Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung beauftragt.
Die Generali Deutschland ist bei den Erstversicherern die zweitgrößte deutsche Versicherungsgruppe. Unter der Generali Deutschland finden sich eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen. Sie ist ihrerseits im vollständigem Besitz der italienischen Assicurazioni Generali S.p.A. mit Sitz in Triest. Diese ist heute in 68 Ländern der Welt aktiv und steht auf Platz 48 der Liste der größten Unternehmen der Welt. Die Unternehmensgruppe ist in Deutschland und weltweit sowohl in den Sparten Lebens- und Krankenversicherung als auch Schaden- und Unfallversicherungen tätig. Daneben bietet sie in Deutschland verschiedene Bankprodukte an. Zum deutschen Teil der Generali gehören u.a die Generali Versicherungen, AachenMünchener, CosmosDirekt, Central Krankenversicherung, ADVOCARD Rechtsschutzversicherung, Deutsche Bausparkasse Badenia und Dialog.
Eine ausführliche Berichterstattung zum Hintergrund und zum Spruchverfahren findet sich bei SPRUCHVERFAHREN direkt. Darüber hinaus informiert Herr Rechtsanwalt Martin Arendts in seinem Blog auszugsweise über den Inhalt des Beweisbeschlusses. Der Sachverständige soll eine eigenständige Bewertung des Unternehmenswerts der Generali Deutschland Holding AG vornehmen. Soweit der Unternehmenswert von ihm gemäß IDW S 1 ermittelt wird, soll das Ergebnis nach den Vorgaben des Gerichts mittels eines marktnahen Verfahrens plausibilisiert werden. Bei der Verwendung des CAPM zur Ermittlung des Risikozuschlags soll der Sachverständige zusätzlich eine pauschale Risikoeinschätzung vornehmen, bei der die Risikoeinschätzung auf der Planungsseite berücksichtigt wird. Um dem Gericht die Sensitivität prozentualer Veränderungen sowie eine Bandbreite möglicher Werte zur Verfügung zu stellen, soll der Sachverständige zusätzlich Unternehmenswerte mit variierenden Kapitalisierungszinssätzen bzw. Wachstumsabschlägen errechnen. Die Antragsgegnerin, die Assicurazioni Generali S.p.A., hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 107,77 je Generali Deutschland-Aktie angeboten.